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BVerwG, 20.08.1973 - V B 61.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1972 - XIV A 229/72
- BVerwG, 16.05.1973 - V ER 211.73
- BVerwG, 20.08.1973 - V B 61.73
- BVerwG, 12.12.1974 - V C 44.73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.12.1963 - V C 91.62
Auszug aus BVerwG, 20.08.1973 - V B 61.73
Unter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 15. Dezember 1972 aufgehoben und die Revision zugelassen, weil das Berufungsurteil auf dem gerügten Verfahrensmangel der nicht vollständigen rechtlichen Erörterung der Sache und der fehlenden Belehrung des Klägers über den Gegenstand seines Begehrens und die entsprechende Fassung seiner Anträge beruhen kann (vgl. dazu insbesondere BVerwGE 35, 304; 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - V C 110/71]; 17, 256 [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62][258]). - BVerwG, 29.09.1971 - V C 115.70
Heranziehung eines Elternteiles zu den Kosten der Erziehungshilfe - Berechnung …
Auszug aus BVerwG, 20.08.1973 - V B 61.73
Unter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 15. Dezember 1972 aufgehoben und die Revision zugelassen, weil das Berufungsurteil auf dem gerügten Verfahrensmangel der nicht vollständigen rechtlichen Erörterung der Sache und der fehlenden Belehrung des Klägers über den Gegenstand seines Begehrens und die entsprechende Fassung seiner Anträge beruhen kann (vgl. dazu insbesondere BVerwGE 35, 304; 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - V C 110/71]; 17, 256 [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62][258]). - BVerwG, 18.06.1970 - V C 39.69
Rechtmäßigkeit der Heranziehung der Eltern für die Kosten der Fürsorgeerziehung - …
Auszug aus BVerwG, 20.08.1973 - V B 61.73
Unter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 15. Dezember 1972 aufgehoben und die Revision zugelassen, weil das Berufungsurteil auf dem gerügten Verfahrensmangel der nicht vollständigen rechtlichen Erörterung der Sache und der fehlenden Belehrung des Klägers über den Gegenstand seines Begehrens und die entsprechende Fassung seiner Anträge beruhen kann (vgl. dazu insbesondere BVerwGE 35, 304; 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - V C 110/71]; 17, 256 [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62][258]).